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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER (https://dejure.org/2013,38066)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER (https://dejure.org/2013,38066)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - L 20 AY 106/13 B ER (https://dejure.org/2013,38066)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.

    Jedenfalls in Fällen, in denen eine nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asyl(folge)antrages erteilte Duldung auslaufe und der Ausländer zwecks Verhinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht untertauche, sei nach der Rechtsprechung des LSG NRW (Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11) von einer Erledigung der Zuweisungsentscheidung auszugehen.

    Die von dem SG zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 betreffe einen Fall, in dem eine asylverfahrensunabhängige Duldung erteilt gewesen sei.

    Dem Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 lasse sich zwar entnehmen, dass sich eine Zuweisungsentscheidung z.B. durch ein Untertauchen zum Zwecke der Verhinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht erledigen könne.

    Insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die zutreffenden Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung des SG, die auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Bezug nehmen, und sieht von einer weiteren Darlegung der Gründe ab (§ 142 Abs. 2 S. 3 SGG).

    Schließlich hat der Senat in dem angesprochenen Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 (Rn. 87 - juris) zwar nicht abschließend entschieden, ob eine bereits erledigte Zuweisungsentscheidung beispielsweise durch eine Wiedereinreise wiederaufleben kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2005 - 16 A 4152/02

    Anwendbarkeit von § 121 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Anwendungsbereich des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Etwas anderes gelte nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nur, wenn nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens eine asylverfahrensunabhängige Duldung erteilt werde (Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Beschluss vom 02.11.2005 - 16 A 4152/02; nachgehend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 155/09).

    Der Kläger in dem Verfahren, das dem Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2005 - 16 A 4152/02 zu Grunde gelegen habe, sei ebenfalls untergetaucht gewesen und erst drei Jahre später wieder aufgetaucht.

    Soweit sich die Beigeladene (und die Antragstellerin) unter Hinweis auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2005 - 16 A 4152/02; BVerwG, Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 155/09) gegen die Annahme einer Erledigung der Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.08.2002 aussprechen, verkennen sie, dass die Antragstellerin - jedenfalls nach dem bisherigen Sachstand - im vorliegenden Fall nicht (nur) untergetaucht, sondern in ihr Heimatland zurückgekehrt ist - wenn auch rückschauend betrachtet nur vorübergehend.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dieser Anspruch bemisst sich grundsätzlich nach den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. übergangsweise bis zu einer gesetzlichen Neuregelung für die Bemessung von Grundleistungen nach dem AsylbLG gemacht hat.

    Der Höhe nach war nach Maßgabe der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. nicht der von der Antragstellerin geforderte Barbetrag für die Jahre 2013 (137,00 EUR) und 2014 (140,00 EUR) zu berücksichtigen, sondern ein geringerer Betrag.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Es besteht eine existenzielle Notlage, weil die Antragstellerin, während des stationären Aufenthaltes in der LWL-Klinik über die dortigen "Sachleistungen" in Form von Unterkunft und Verpflegung zwar ihr physische Existenz sichern, nicht aber darüber hinausgehend weitere Bedarfe, die dem sog. Teilhabebereich als Teil des menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. Rn. 135 - juris) zuzurechnen sind, decken kann.
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Innerhalb des insoweit maßgeblichen Zeitraumes beginnend mit ihrer Wiedereinreise (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BSG, Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 Rn. 14) hat die Antragstellerin bislang keine Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verpflichtung des beigeladenen Leistungsträgers nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 20 B 11/05

    Anspruch auf Asylbewerberleistung, Zuständigkeit des Leistungsträgers nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 8 AY 31/11

    Asylbewerberleistung - örtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 20 B 52/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dabei könne offen bleiben, ob der wohl herrschenden Meinung (vgl. Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11; LSG NRW, Beschlüsse vom 17.01.2006 - L 20 B 11/05 AY ER und vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 9; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10a AsylbLG Rn. 6; a.A. Groth in jurisPK-SGB XII, § 10a AsylbLG Rn. 20) folgend die Erledigung bereits mit Abschluss des (letzten) Asylverfahrens eingetreten sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2004 - 10 B 11661/03

    Zuweisung, Zuweisungsentscheidung, landesinterne Verteilung, Asylverfahren,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
    Dies wird - soweit erkennbar - in Fällen der Ausreise aus dem Bundesgebiet auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht anders gesehen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 23.10.2000 - 8 S 21.00; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2004 - 10 B 11661/03).
  • OVG Berlin, 23.10.2000 - 8 S 21.00

    Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen von Abschiebungshindernissen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 AY 2/15

    Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

    Denn mit der Ausreise ist nicht nur das (formelle) Asylverfahren, sondern der gesamte den Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet betreffende Lebenssachverhalt abgeschlossen; diese Zäsur ist so wesentlich, dass kein Grund erkennbar ist, aus welchen Gründen die Zuweisung nach § 50 AsylVfG, die allein zur geordneten verwaltungstechnischen Abwicklung dieses Lebenssachverhalts dient, weiter Geltung beanspruchen sollte (vgl. zu alledem den Beschluss des Senats vom 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER).

    Nach Wiedereinreise des Klägers im September 2008 wurde im Rahmen des dann eingeleiteten Asylfolgeverfahrens zudem weder eine erneute Zuweisungsentscheidung getroffen (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 15.04.2013 - L 20 AY 68/12), noch lebte die ursprüngliche, durch Ausreise erloschene Zuweisungsentscheidung anlässlich des Asylfolgeantrags erneut auf (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER).

  • LSG Hessen, 06.10.2020 - L 4 AY 22/20

    1. Ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3a Abs. 1 Nr. 3 b) AsylbLG auf

    Bei einer stationären Unterbringung (hier: stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus) ist der Anordnungsgrund eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung existenzsichernder Leistungen dann gegeben, wenn zwar das physische Existenzminimum gedeckt ist, ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung der Teilhabebereich bzw. soziokulturelle Bereich des Existenzminimums jedoch laufend im Wesentlichen ungedeckt bliebe (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - L 20 AY 106/13 B ER -).

    Daher ist bei einer stationären Unterbringung der Anordnungsgrund dann gegeben, wenn zwar das physische Existenzminimum gedeckt ist, ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung der Teilhabebereich bzw. soziokulturelle Bereich des Existenzminimums jedoch laufend im Wesentlichen ungedeckt bliebe (vgl. bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - L 20 AY 106/13 B ER -, juris Rn. 50).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 20 AY 90/13

    Übernahme von Kosten für die Teilnahme an einem Sprachkurs zum Erlernen der

    b) Zur örtlichen Zuständigkeit der Beklagten kann dahinstehen, ob sich diese schon aus § 10a Abs. 1 S. 1 AsylbLG ergibt, weil ihr der Kläger durch Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 31.08.2011 zugewiesen wurde und diese Zuweisung auch nach Abschluss des Asylverfahrens noch fortwirkt (vgl. zu dieser Frage tendenziell ablehnend das Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 85 ff. m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER und vom 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER; bejahend dagegen Groth in jurisPK-AsylbLG, 2. Auflage 2014, § 10a Rn. 21 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 8 AY 53/15

    Örtliche Zuständigkeit, Sozialleistungen, tatsächlicher Aufenthaltsort,

    Soweit die Antragstellerin zu 1 vor 2010 in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe verteilt oder zugewiesen war, dürfte sich die Verteilungs- bzw. Zuweisungsentscheidung durch die im Jahr 2009 oder 2010 erfolgte Ausreise nach Belgien erledigt haben (vgl. Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 10a AsylbLG, Rn. 6; Groth in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 10a AsylbLG, Rn. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - L 20 AY 106/13 B ER - juris Rn. 37).
  • LSG Sachsen, 20.02.2023 - L 8 AY 2/23
    Nach der Wiedereinreise der Antragsteller sei die ursprüngliche Zuweisungsentscheidung des Beigeladenen an die Antragsgegnerin erloschen (Bezug auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - L 20 AY 106/13 B ER), weshalb nunmehr der Beigeladene dazu verpflichtet sei, den Antragstellern die erforderlichen existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG zu erbringen.
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